KV-Gebot für alle

Ab 1.1.2009: Krankenversicherungsgebot für alle!

In den letzten Jahren war zunehmen der Trend zu beobachten, dass, insbesondere bei Existenzgründern und Selbstständigen aus Kostengründen die Krankenversicherung „eingespart“ wurde. Seit dem 01.01.2009 ist dies nicht mehr möglich. Es besteht ein Versicherungsgebot für alle. Damit versucht der Gesetzgeber, diese für den einzelnen extrem gefährliche Situation, zu regeln.

Der Verstoß gegen die Versicherungspflicht ist derzeit noch nicht mit Sanktionen belegt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder andere Strafvorschriften nicht vorgesehen.

Eine Nichtbeachtung dieser Versicherungspflicht kann im Einzelfall dennoch sehr teuer werden. Der Versicherer, bei dem ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden soll, kann Beiträge für maximal 5 Jahre rückwirkend einfordern. Das heißt, wer sich erst im Verlauf der nächsten Jahre dazu entschließen sollte, eine private Krankenversicherung abzuschließen, könnte vor der Situation stehen, dass sein Krankenversicherer die Beiträge ab dem 01.01.2009 nachfordert.

Unabhängig von der Tatsache, dass das vollständige Fehlen eines Versicherungsschutzes im Einzelfall zu unübersehbaren finanziellen Konsequenzen führen kann, sollte auch die Nachforderungspflicht Anlass sein, sich umgehend, um den Abschluss einer Krankenversicherung zu bemühen.

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